Absicherung für einen Baukredit






 

Bei der Baufinanzierung müssen viele Bauherren knapp kalkulieren, um sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen zu können. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass das Finanzierungsvolumen fast immer ein Vielfaches des jährlichen Haushaltseinkommens beträgt. Da in den meisten Fällen nicht beabsichtigt ist, mehrmals im Leben zu bauen, möchte man an der Größe und der Ausstattung des Hauses natürlcih auch nicht sparen und geht häufig an die Grenze des finanziell möglichen. Wenn Bauherren dann weder besonders viel Eigenkapital noch ein sehr hohes Einkommen nachweisen können, kommt der Absicherung von Baukrediten eine besonders große Bedeutung zu. Neben der in der Regel ohnehin obligatorischen Hypothek (Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie), durch die sogenannte Hypothekenkredite oder Baudarlehen in der Regel abgesichert werden, können dann auch noch weitere Sicherheiten erforderlich sein.

Oft wird die Vergabe von Baukrediten daher seitens der kreditgebenden Bank beispielsweise von der Verpfändung einer Lebensversicherung abhängig gemacht. Aber auch wenn die Kreditvergabe nicht von einer solchen Sicherheit abhängt, kann es sinnvoll sein, diese als Finanzierungsnehmer von sich aus anzubieten. In manchen Fällen lassen sich so deutlich bessere Konditionen aushandeln. Auch kann der Abschluss einer Lebensversicherung das finanzielle Risiko für den Lebenspartner reduzieren, der im Todesfall des Partners mit der Kreditbelastung allein dastehen würde.

Neben der Lebensversicherung, welche sicherlich einen Klassiker unter den üblichen Kreditsicherheiten darstellt, eignen sich aber noch viele weitere Vermögenswerte als Absicherung für einen Baukredit. So kommen regelmäßig auch Bausparverträge als Sicherheiten zum Einsatz, die zum Zeitpunkt der Finanzierung noch nicht zuteilungsreif sind und deshalb weiter angespart werden müssen.

Viele Bauherren und Immobilienkäufer nutzen aber auch eine bereits bestehende Immobilie als zusätzliche Sicherheit. Dies setzt natürlich voraus, dass man als Finanzierungsnehmer Eigentümer eines entsprechend lastenfreien Objektes ist. Eine in der Praxis geringere Rolle spielen sicherlich Wertpapiere, die von vielen Banken ebenfalls als adäquate Sicherheiten angesehen und entsprechend auch akzeptiert werden. Aufgrund der Schwankungen, denen Wertpapiere für gewöhnlich unterlegen sind, eignen sich diese Werte aber nur bedingt, sodass eine zu hohe Beleihung vermieden werden sollte.