Absicherung für einen Baukredit
Bei der Baufinanzierung müssen viele Bauherren knapp
kalkulieren, um sich den Traum von der eigenen Immobilie
erfüllen zu können. Kein Wunder, wenn man bedenkt,
dass das Finanzierungsvolumen fast immer ein Vielfaches des
jährlichen Haushaltseinkommens beträgt. Da in den
meisten Fällen nicht beabsichtigt ist, mehrmals im Leben zu
bauen, möchte man an der Größe und der
Ausstattung des Hauses natürlcih auch nicht sparen und geht
häufig an die Grenze des finanziell möglichen. Wenn
Bauherren dann weder besonders viel Eigenkapital noch ein sehr hohes
Einkommen nachweisen können, kommt der Absicherung von
Baukrediten eine besonders große Bedeutung zu. Neben der in
der Regel ohnehin obligatorischen Hypothek (Eintragung einer
Grundschuld in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie), durch
die sogenannte Hypothekenkredite oder Baudarlehen in der Regel
abgesichert werden, können dann auch noch weitere Sicherheiten
erforderlich sein.
Oft wird die Vergabe von Baukrediten daher seitens der kreditgebenden
Bank beispielsweise von der Verpfändung einer
Lebensversicherung abhängig gemacht. Aber auch wenn die
Kreditvergabe nicht von einer solchen Sicherheit abhängt, kann
es sinnvoll sein, diese als Finanzierungsnehmer von sich aus
anzubieten. In manchen Fällen lassen sich so deutlich bessere
Konditionen aushandeln. Auch kann der Abschluss einer
Lebensversicherung das finanzielle
Risiko für den Lebenspartner reduzieren, der im Todesfall des
Partners mit der Kreditbelastung allein dastehen würde.
Neben der Lebensversicherung, welche sicherlich einen Klassiker unter
den üblichen Kreditsicherheiten darstellt, eignen sich aber
noch viele weitere Vermögenswerte als Absicherung für
einen Baukredit. So kommen regelmäßig auch
Bausparverträge als
Sicherheiten zum Einsatz, die zum Zeitpunkt der Finanzierung noch nicht
zuteilungsreif sind und deshalb weiter angespart werden
müssen.
Viele Bauherren und Immobilienkäufer nutzen aber auch eine
bereits bestehende Immobilie als zusätzliche Sicherheit. Dies
setzt natürlich voraus, dass man als Finanzierungsnehmer
Eigentümer eines entsprechend lastenfreien Objektes ist. Eine
in der Praxis geringere Rolle spielen sicherlich Wertpapiere, die von
vielen Banken ebenfalls als adäquate Sicherheiten angesehen
und entsprechend auch akzeptiert werden. Aufgrund der Schwankungen,
denen Wertpapiere für gewöhnlich unterlegen sind,
eignen sich diese Werte aber nur bedingt, sodass eine zu hohe Beleihung
vermieden werden sollte.